Prüfungen

Prüfungsformalitäten

Zu Prüfungen, genauer Prüfungsanmeldungen, sind einige Formalitäten relevant. Anmelden kann man sich bis eine Woche vor der Prüfung über den qis-Server der Uni (qis.server.uni-frankfurt.de). Dort findet man unter dem Reiter „Prüfungsverwaltung“ die Option „Prüfungsan- und abmeldungen“. In dem darauffolgenden Menü sind alle in diesem Semester anfallenden Prüfungstermine aufgelistet. Nach der Anmeldung oder Abmeldung ist es besonders empfehlenswert, sich die Bestätigung als PDF und/oder Text-Datei zu speichern, damit man einen Nachweis hat falls im System ein Fehler auftritt.

Falls man sich wieder von einer Prüfung abmelden möchte, geht dies im selben Menü bis zu 24 Stunden vor der Prüfung. Dies gibt einem als Studierendem viele Freiheiten und Flexibilität. 

Die zweite wichtige Sache sind Prüfungsversuche. Da es hier bei der neuen Prüfungsordnung Änderungen gibt, ist es wichtig, dass man als Student*In weiß, nach welcher Prüfungsordnung man studiert. Bei der alten Prüfungsordnung (2013) hat man als Student*In pro Klausur drei Versuche. Zusätzlich gibt es noch einen „Freiversuch“, welcher dann greift, wenn die Klausur „studienbegleitend erstmals und, falls eine solche Zuordnung besteht, spätestens zu dem im Studienplan vorgesehenen Semester abgelegt wird“. Also greift der Freiversuch nicht, falls eine Klausur geschoben wird und nicht im für sie vorgeschlagenen Semester geschrieben wird. Sollten alle drei bzw. vier Versuche für eine Klausur nicht bestanden sein, besteht die Möglichkeit einer mündlichen Härtefallprüfung. Besteht man diese, hat man auch das entsprechende Modul mit der Note 4,0 bestanden. Eine bessere Note ist hier nicht möglich. Auch ist der Dozent der Veranstaltung nicht verpflichtet, eine mündliche Härtefallprüfung anzubieten. In den meisten Fällen lohnt es sich allerdings, nachzufragen.

In der neuen Prüfungsordnung (vermutlich 2020/2021) ändern sich einige der oben beschriebenen Regelungen. Der Freiversuch gilt dann nur noch für das erste und zweite Semester. Dafür hat man ab dem dritten Semester das feste Recht auf eine mündliche Härtefallprüfung einmalig im Studium. Die restlichen Regelungen bleiben wie oben beschrieben.

Zuletzt sei noch auf die Wiederholungsfristen hingewiesen. Sollte einer der drei regulären Prüfungsversuche (der Freiversuch ist von dieser Regelung ausgenommen) nicht bestanden werden, so muss die Nachprüfung „innerhalb von 15 Monaten erfolgen, die zweite Wiederholung spätestens in der darauffolgenden Prüfungsperiode“. Sollten diese Fristen überschritten werden, so verfällt einer der drei Prüfungsversuche. Generell wird man, sollte diese Regelung bei einem selbst greifen, von dem Prüfungsamt automatisch für die entsprechende Klausur angemeldet, wobei man eine Benachrichtigung per Mail erhält.

Sollten noch Fragen zu Prüfungen bestehen, so findet man die Prüfungsordnung auf der Seite des Prüfungsamtes oder ihr kommt bei uns in der Fachschaft vorbei und fragt einfach nach.

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